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Verkaufs und Lieferbedingungen der Baumschule Werner Sellner Inh. Renate Sellner

Allgemeines:
Unsere Lieferungs- und Geschäftsbedingungen gelten spätestens durch Auftragserteilung oder Annahme der Lieferung als anerkannt. Für zukünftige Geschäftsverbindungen gelten sie auch dann, wenn sie von uns nicht ausdrücklich bestätigt schriftlich worden sind.
Die Preise gelten ab Verkaufsstelle in Euro ( € ) , maßgebend ist jeweils immer nur die letzte Preisliste. Auf die in der Liste aufgeführten Preise wird die gesetzlich vorgeschriebene Mehrwertsteuer erhoben.
Bei persönlichem Aussuchen von Pflanzen in der Baumschule haben die Listenpreise keine Gültigkeit.
Für am Fernsprecher erteilte Aufträge, sofern sie nicht schriftlich wiederholt werden, wird keine Gewähr für etwaige, durch Missverständnisse verursachte Fehler in der Ausführung übernommen.

Zahlungsbedingungen:
Das Zahlungsziel beträgt 14 Tage rein netto ohne Abzug. Beträge bis Euro 15.- sind sofort netto zu zahlen. Falls der Käufer eine Bestellung widerruft, welche vom Verkäufer angenommen worden ist , ist der Verkäufer berechtigt, ohne weiteres 30% des abbestellten Betrages als Schadenersatz zu fordern, ohne das der Verkäufer diesen Schaden nachzuweisen hat. Nur wenn der Verkäufer mehr Schadenersatz fordert, wird er evtl. verpflichtet sein, den höheren Schaden nachzuweisen.

Versand:
Die Erledigung der Aufträge erfolgt so schnell und vollständig wie nur möglich in der Reihenfolge des Eingangs. Bei Arbeitsüberhäufung während der Hauptversandzeit muß jedoch eine angemessene Lieferfrist zuerkannt werden. Eine Annahmeverweigerung wegen etwa verspäteten Eintreffen der Pflanzen kann daher nicht anerkannt werden. Der Versand geschieht auf Rechnung und Gefahr des Besteller.
Für Schäden, welche durch Frost oder auf andere Weise hervorgerufen sind, ist der Lieferant nicht haftbar.

Gewährleistung:
Eine Gewähr für das Anwachsen wird nicht übernommen.
Gewähr für die Sortenechtheit wird nur zum Rechnungsbetrag geleistet.
Mängel sind innerhalb fünf Tagen nach Empfang der Ware zu rügen. Die Mängel sind genau anzugeben.
Es ist nicht gestattet, von einer Warenart nur Teil der Lieferung zur Verfügung zu stellen.

Ersatz:
Ersatz für fehlende Sorten in ähnlichem, gleichwertigen Sorten ist gestattet, falls dies zum Auftrag nicht ausdrücklich ausgeschlossen wurde.
Bei allen Baumschulpflanzen können als Ersatz für Güteklasse B zu dem hierfür gültigem Preis geliefert werden, - falls dies nicht ausdrücklich verbeten ist.

Muster und Maße:
Muster sollen nur die Durschnittsbeschaffenheit zeigen; es brauchen nicht alle Pflanzen der Lieferung genau wie die Probe auszufallen.
Maße sind, sofern es sich nicht um Stammbeschaffenheit handelt, nur annähernd anzugeben, kleine Abweichungen nach unten oder nach oben sind zulässig.

Eigentumsvorbehalt, Erfüllungsort, Gerichtsstand:
Die Ware bleibt in allen Fällen bis zur vollständigen Bezahlung mein Eigentum.
Beiderseitiger Erfüllungsort ist Dürrwangen. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Balingen